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Ja.
Im Grunde jede, da die Form nicht entscheidend ist, sondern, dass die in den UN-ECE Regelungen für jeweilige Lichtfunktion geforderten Werte und Eigenschaften erfüllt werden.
Entweder ist die Lightbar als Arbeitslicht deklariert (keine Kennzeichnung einer lichttechnischen Funktion, wie z.B. “R” für Fernlicht) oder es ist eine Singlemount-Lightbar, die zwei Fernleuchten in einem Gehäuse vereint und somit als Paar gilt. Dann finden sich zwei E-Kennzeichnungen und zwei Referenzzahen auf dem Gehäuse oder dem Abschlussglas.
Lange Lightbars (ab 75 cm Länge) neigen zum Durchschwingen. Diese sollten nicht nur mit Haltern an den Enden montiert werden, sondern auch mit zusätzlichen Haltern in der Mitte. Sonst kann es zu Undichtigkeiten und Schäden an der Elektronik führen.