LED-Zusatzscheinwerfer



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LED-Zusatzscheinwerfer - für Arbeit, Freizeit und Sport

LED-Zusatzscheinwerfer dienen der zusätzlichen Ausleuchtung rund um das Fahrzeug, ohne dass Regularien einzuhalten sind. Das betrifft im Wesentlichen Arbeits-, Freizeit- und Sportfahrzeuge und alle Fahrzeuge, die gutes Licht Abseits der Straßenverkehrszulassung benötigen.

Diese LED-Zusatzscheinwerfer sind daher zumeist auch Arbeitsscheinwerfer. Aber auch LED-Scheinwerfer, die ein Fernlicht ohne eine Fernscheinwerfer-Zulassung machen. Sie sind meist zu stark, um noch in irgendeine Regelung zu passen.

Die Verschaltung muss daher separat von der Fahrzeug- bzw. Fernlichtverschaltung erfolgen. Sie darf im Rahmen der Straßenverkehrsordung (StVO) nicht eingeschaltet werden.