FAQ
Häufig gestellte Fragen zum Thema LED-Scheinwerfer
Die LED (Licht emittierende Diode) hält zunehmend Einzug in den Automobil- und Nutzfahrzeugbereich. Gerade die Elektromobilität forciert diesen Prozess, da LEDs viel sparsamer im Stromverbrauch sind, als andere Leuchtmittel, wie beispielsweise die klassischen Halogenlampen. Für Elektrofahrzeuge ein nicht unwichtiger Faktor, aber auch Verbrenner profitieren davon. Jedes eingesparte Watt an Leistung wirkt sich letztendlich positiv auf den Verbrauch aus. Ein Effekt den der einzelne wahrscheinlich nicht beim Verbrauch und in der Brieftasche merkt, ein Massenhersteller von Fahrzeugen merkt das aber schon in seiner CO2-Bilanz.
Ein Beispiel dazu:
Die normale 12 Volt Halogenbeleuchtung eines Fahrzeugs verbraucht bei eingeschaltetem Abblendlicht mindestens 138 Watt. Eine LED-Beleuchtung reduziert den Verbrauch auf unter 50 Watt. Der Stromverbrauch sinkt von über 11 Ampere auf gut 4 Ampere.
Weitere Vorteile:
Das Licht eines LED-Hauptscheinwerfers ist wesentlich näher am Tageslicht mit gut 4.000 Kelvin als Halogenlicht mit ca. 2.700 Kelvin. Das sorgt für eine helle und kontrastreiche Ausleuchtung. Die Nolden LED-Scheinwerfer leuchten breiter zur Seite aus. Der bessere Kontrast mit der helleren und breiteren Ausleuchtung sorgt schlichtweg für eine bessere Sicht und somit für mehr Sicherheit. Lest dazu unseren Bericht: Licht ist Sicherheit.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist die Lebensdauer. Herkömmliche Glühlampen besitzen einen vergleichsweise empfindlichen Glühfaden. Seine Lebensdauer liegt bereits unter der einer LED und Erschütterungen und Feuchtigkeit reduzieren sie im Fahrzeug weiter. In der Praxis kommen H4-Lampen auf 500 bis 1.000 Stunden im Durchschnitt. Die Streuung ist sehr groß, da die Belastungen je nach Position im Fahrzeug und dem individuellen Fahrprofil sehr unterschiedlich sind. Den LEDs hingegen können diese Dinge nichts anhaben. So gibt Nolden Cars&Concepts mindestens 30.000 Stunden Lebensdauer für die gesamte Leuchte an. Das sind knapp 3,5 Jahre Dauerlicht oder knapp 11 Jahre 8 Stunden Nachtfahrt.
Auch das Ansprechverhalten ist deutlich schneller. Das macht sich gerade bei Bremslichtern und Lichthupe positiv bemerkbar. Eine Glühlampe heizt sich gute 200 ms auf, bis sie die volle Leuchtkraft entwickelt hat. Die LED ist sofort auf ihrer geforderten Helligkeit. Gerade beim Bremsen können diese Bruchteile einer Sekunde einen erheblichen Unterschied beim Abstand und im schlimmsten Fall bei der Aufprallgeschwindigkeit machen.
Der Begriff Retrofit bezeichnet das Nachrüsten älterer Technik mit modernen Komponenten, um bestehende Systeme auf den aktuellen Stand zu bringen – ganz ohne kompletten Austausch der gesamten Anlage. In der Fahrzeugwelt bedeutet das konkret: Ihr ersetzt bestimmte Teile durch moderne Alternativen, die leistungsfähiger, effizienter und oft auch sicherer sind.
Ein typisches Beispiel:
Wenn ihr bei einem älteren Fahrzeug die klassischen 7-Zoll-Halogen-Scheinwerfer durch moderne, zugelassene 7-Zoll-LED-Scheinwerfer ersetzt, dann handelt es sich um ein Retrofit. Ihr modernisiert das bestehende System – ohne grundlegende Umbauten.
Doch Retrofit geht auch kleiner:
Wenn ihr in eure bestehende Halogen-Leuchte ein LED-Leuchtmittel einsetzt, also z. B. eine sogenannte LED-Birne, zählt das ebenfalls als Retrofit. Dabei ersetzt ihr nur das Leuchtmittel selbst, nicht den gesamten Scheinwerfer. Wichtig ist: Nur zugelassene Retrofit-LEDs dürfen im Straßenverkehr verwendet werden.
Mehr Infos zur Zulassung und den rechtlichen Vorgaben findet ihr im Abschnitt "Rechtliches".
Die derzeit verfügbaren LED-Leuchtmittel für H4 und H7 Leuchten besitzen eine aktive Kühlung per Lüfter. Das ist generell eine nchteilige Lösung zur Kühlung, da sie auf einem drehenden Lüfter (aktiv) beruht. Die meisten LED-Leuchtenhersteller für die Automotive-Branche versuchen auf aktive Kühlung zu verzichten, da ihr Ausfall entweder zum Erlöschen der Leuchte oder sogar zu einer Beschädigung führt. Auch beimn Einsatz in watfähigen Fahrzeugen kann es zu Problemen kommen, wenn entweder der Lüfter durch das Wasser gebremst wird oder Wasser in die Lüftermechanik eindringt.
Eine geschlossener Scheinwerfer mit passiver, außenliegender Kühlung (Kühlrippen) weißt eine hohe Integrität und Betriebssicherheit auf, da kein Wasser eindringen kann. Es unterstützt sogar eher die Kühlung, auch wenn diese so dimensioniert ist, dass sie auch unter hohen Außentemperaturen ausreichende Kühlung garantiert. Nicht umsonst besitzen viele unserer Nolden-LED-Scheinwerfer die IP6K9K Zertifizierung.
Eine intakte und saubere Abschlussscheibe ist bei Fahrscheinwerfern sehr wichtig. Zum einen um die maximale Lichtausbeute zu erhalten und zum anderen um nicht den Gegenverkehr zu blenden. Nicht umsonst müssen extrem helle Scheinwerfer (über 2.000 Lumen) eine Reinigungsanlage besitzen. Wie aber halte ich das Scheinwerferglass richtig sauber?
Was Ihr auf keinen Fall tun solltet, ist mir irgendwelchen im Netz empfohlenen Mittel, wie Zahncreme oder anderen schleifmittelhaltigen Substanzen oder Polituren arbeiten. Diese Mittel entfernen das Hardcoating, eine Schutzschicht, die bei guten Leuchten aufgebracht wurde. Danach sind die Scheinwerfer anfällig für Kratzer und andere Beschädigungen. Es ist außerdem nicht erlaubt, da auf diese Art auch die photometrischen Werte des Scheinwerfers dauerhaft verändert werden können.
Am besten eignet sich zum Reinigen und Lösen von Insekten warmes Wasser mit einem normalen milden Spülmittel oder Autoshampoo und ein weicher Schwamm. Insekten können auch vorher mit warmen Wasser eingeweicht werden, damit sie danach besser zu lösen sind.
Kein Grund zur Sorge. Das sich Kondenswasser in Leuchten bildet ist ganz normal. Das ist so bei Halogen- und auch bei LED-Leuchten.
Bei Halogenleuchten ist sie meistens aber nur dann zu sehen, wenn der Wagen länger stand und die Leuchte nicht benutzt wurde, denn ist sie eingeschaltet, verschwindet das Kondenswasser recht schnell durch die Wärmeabgabe der Glühbirne.
Bei LED-Leuchten ist das etwas differenzierter zu sehen. Die meisten Nolden LED-Leuchten sind mit wasserdichten, aber atmungsaktiven Membranen versehen, die den nötigen Austausch mit der Außenluft erlauben. Erwärmt sich die Leuchte im Betrieb, kann sie über das Membran die feuchte Luft durch die Ausdehnung abgeben, beim Abkühlen wird neue Luft von außen in das Gehäuse gezogen. Das ist soweit ganz normal und gewünscht.
Da eine LED-Leuchte aber wesentlich länger zum Verdunsten der Feuchtigkeit braucht als eine Halogenleuchte, ist bei ihr länger und öfter Kondenswasser zu sehen. Auch das stellt kein Problem dar.
Nicht richtig wäre es hingegen, wenn das Wasser bereits kleine Pfützen am Boden bildet, das wäre zu viel Wasser und deutet auf eine Undichtigkeit hin.
Übrigens, gerade Wohnmobile oder Reise-4x4 werden gerne auch mal über den Winter abgestellt und nicht benutzt. Dann bildet sich natürlich auch entsprechend viel Kondenswasser, was nur schwer von alleine aus der Leuchte entweichen kann. Nicht nur aus diesem Grund, sollten Fahrzeuge möglichst trocken und gut belüftet überwintern. Wenn möglich könnt ihr an schönen, trockenen Wintertagen auch mal eine Bewegungsfahrt machen und bei Gelegenheit die Beleuchtung möglichst lange einschalten.
Wenn Leuchten/Scheinwerfer verglichen werden, werden oft Fotos herangezogen. Diese sollen einen Eindruck vermitteln, welche Leuchtkraft der Scheinwerfer hat und wie er seine Umgebung ausleuchtet. Das ist so weit in Ordnung, nur sollte man sich dabei über einige Dinge im Klaren sein.
Zunächst ist es von Interesse, wer das Foto oder die Vergleichsfotos gemacht hat und warum. Sind sie zu Werbezwecken von einem Hersteller aufgenommen worden oder von jemand unabhängigen zum Zwecke des ehrlichen Vergleichs?
Dann müssen für einen ehrlichen Vergleich zwingend möglichst alle Bedingungen gleich sein. Dazu zählen die Kameraeinstellung, die ausgeleuchtete Umgebung, die Höhe der Scheinwerfer, der Abstrahlwinkel usw. Nur dann nähert man sich einem vergleichbaren Ergebnis.
Genau das garantiert eine ISO-Lux-Diagram. Es ist unter genormten, gleichbleibenden Bedingungen messtechnisch entstanden. Das bedeutet auch, das jeglicher subjektive Eindruck der Betrachter ebenfalls entfallen.
Aber was zeigt ein ISO-LUX-Diagram und wie wird es gelesen? Das ist gar nicht so schwer!
Es zeigt die Grenzen auf der beleuchteten Fläche, ab der ein bestimmter Lux-Wert unterschritten wird. Dadurch lässt sich ablesen, wie hell der Scheinwerfer in Breite und Länge strahlt, denn Lux ist die Einheit der Beleuchtungsstärke. Sie zeigt, einfach gesagt an, wie viel der gesamten Lumen auf der Fläche ankommen.
Zumeist benutzen die Hersteller als erste Grenze nah an der Lichtquelle die 3-Lux-Grenze. Das bedeutet nicht, dass der Scheinwerfer auf der Fläche, die die 3-Lux-Grenze eingrenzt, nur eine Lichtstärke von 3 Lux besitzt. Der Scheinwerfer strahlt auf der Fläche normalerweise wesentlich heller, aber an der farblich oder mit eine Linie (ähnlich den Höhenlinien einer Landkarte) markierten Grenze sinkt die Beleuchtungsstärke unter 3 Lux. So geht es dann weiter.
Die Hersteller könnten weitere Grenzen einzeichnen und so ein noch genaueres Bild zeichnen, aber in den meisten Fällen ist die hellste angegebene Grenze eben 3 Lux.
Fahrzeugscheinwerfer für Fahrzeuge, die innerhalb der Europäischen Union zugelassen sein sollen, müssen bestimmten Bau- und Betriebsvorgaben entsprechen. Diese sind in den ECE-Richtlinien auf europäischer Ebene festgeschrieben. Entsprechen die Leuchten den Richtlinen, erhalten sie eine entsprechende Kennzeichnung und dürfen legal innerhalb der EU im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden. Diese Angaben wollen wir Euch hier aufzeigen. So könnt Ihr erkennen, ob ein Scheinwerfer innerhalb der EU legal gefahren werden darf oder nicht.
Auf dem Scheinwerferglas und auf dem Gehäuse sind verschiedene Kennzeichnungen vorgeschrieben. Auf dem Scheinwerfergkas müssen die lichttechnischen Funktionen, das Land der Zulassung und die Prüfnummer angegeben sein.
Die lichttechnischen Funktionen sind wie folgt angegeben:
- A = Begrenzungs-/Positionslicht, auch Standlicht genannt.
- RL = Tagfahrleuchte, (Daytime) Running Light.
- H = Steht NICHT für Halogen, wie es so oft zu lesen ist. Grob gesagt, ist es die Kennzeichnung für einen Scheinwerfer der Klasse B nach ECE-Regelung R112. Mehr dazu findet ihr hier: H = Halogen?.
- C = Abblendlicht.
- R = Fernlicht.
- HCR = Abblendlicht und Fernlicht (kann beides gleichzeitig eingeschaltet werden), HC/R = Abblendlicht oder Fernlicht (kann beides nicht gleichzeitig eingeschaltet werden).
- B = Nebellicht.
- DC = Xenon-Abblendlicht.
- DR = Xenon-Fernlicht.
- DC/R = Xenon-Abblend- oder Fernlicht. Die einzige gültige Kennzeichnung, denn ein gleichzeitiges einschalten (DCR) ist verboten.
- X = Advanced Frontlight System, AFS-Scheinwerfer, die je nach Geschwindigkeit und Lenkeinschkag die optimale Ausleuchtung bestimmen.
- 1a, 1b = Vordere Blinkleuchte (unterschiedliche Ausführungen).
- 5 = Zusätzliche seitliche Blinkleuchte für Fahrzeuge bis 6 m Länge, 6 für Fahrzeuge über 6 m Länge.
- SM1 = Seitliche Markierungsleuchte, SM2 für Fahrzeuge bis 6 m Länge.
- AR = Rückfahrscheinwerfer.
- R = Schlussleuchte / Heckleuchte.
- S1 = Bremsleuchte.
- F = Nebelschlussleuchte.
- IA = Rückstrahler / Reflektor "Katzenauge".
- 2a = Hintere Blinkleuchte.
Auf Fernlichtscheinwerfern ist zudem der Referenzwert (Lichtzahl) angegeben. Sie muss für alle Fernscheinwerfer addiert werden und darf in Summe 100 (oder 480 Lux) nicht überschreiten.
Besitzt der Scheinwerfer eine Kunststoffscheibe, muss dies mit "PL" gekennzeichnet sein. Dann ist noch die Genehmigungsnummer angegeben.
Schauen wir uns beispielhaft einen Nolden NCC 7" Bi-LED Hauptscheinwerfer der 2. Generation an:
Zu sehen ist HC/R, es ist also ein Abblendscheinwerfer, der auf Fernlicht umgeschaltet werden kann. Das A 02 steht für eine Begrenzungs-/Positionsleuchte, deren Vorschrift bereits zweimal geändert wurde, A 02. RL steht für das integrierte Tagfahrlicht und PL für die Polycarbonat-Abschlusscheibe. Die Lichtzahl für das Fernlicht beträgt 12,5. Bei zwei Scheinwerfern also 25. Der Scheinwerfer wurde in Irland geprüft und zugelassen, was an dem E mit der Zahl 24 für Irland zu erkennen ist. Die Prüfnummer des Scheinwerfermodells ist die 6128.
Zuletzt noch die ECE 10R-Kennzeichnung die jeder Scheinwerfer besitzen muss, auch wenn er keine lichttechnische Funktion angegeben ist, wie beispielsweise bei Arbeitsscheinwerfern. Wie üblich ist diese auf dem Gehäuse zu finden.
Mehr zur ECE 10R-Kennzeichnung hier: Was bedeutet die Kennzeichnung "10R" bei Scheinwerfern?.
Übrigens, Billigimporte kann man manchmal an zuvielen Kennzeichnungen erkennen. So kann ein Hauptscheinwerfer (Abblend- und Fernlicht) nicht gleichzeitig ECE- und SAE-konform sein (SAE definiert die US-amerikanischen Richtlinien). Dennoch kann man hier und da solche Scheinwerfer entdecken, die beide Kennzeichnungen besitzen.
Die Kennzeichnung "10R" wird oft vernachlässigt, ist aber zwingend für alle elektrischen Geräte erforderlich, die an das Fahrzeug angeschlossen werden. Somit sind also auch alle Beleuchtungseinrichtungen davon betroffen. Sie gibt an, dass dieses Gerät die anderen elektrischen und elektronischen Geräte des Fahrzeugs nicht stört oder von ihnen gestört wird. Gerade bei der zunehmenden Anzahl an Elektronik im Auto, gerade auch hinsichtlich sicherheitstechnischer Funktionen, eine zunehmend wichtige Kennzeichnung.
Viele Fahrzeugleuchten besitzen zwar alle notwendigen Angaben für die lichttechnische Funktion (z.B. Abblendlicht, Fernlicht, Blinker, usw.) aber die Kennzeichnung "10R" nach der ECE-R10-Regelung fehlt. Mit anderen Worten, die Leuchte darf im Straßenverkehr betrieben, aber nicht an das Fahrzeug angeschlossen werden. Daher haben ordentliche Leuchten sowohl die lichttechnischen Kennzeichnungen als auch die der elektromagnetischen Verträglichkeit.
Die Kennzeichnung erfolgt durch das bekannte "E im Kreis" mit der Nummer des Landes, in dem die Zulassung erfolgte mit der Zeichenkombination "10R", die die Regelung angibt. Geregelt ist das in der ECE-Richtline R10 unter dem Punkten 5.3 bis 5.3.2.
Es kommt vereinzelt vor, dass bei der Hauptuntersuchung oder einer Verkehrskontrolle durch die Polizei, die Legalität der LED-Hauptscheinwerfer in Zweifel gezogen werden. Das Argument ist dann, dass das "H" in der Kennzeichnung "HC/R" oder "HCR" für Halogen steht. Leider ist das an vielen Stellen im Internet auch so zu lesen. Aber das ist falsch.
Hier hilft ein Blick in die ECE-Regelung R112. Dort ist ganz klar und deutlich unter Punkt 4.2.2.5 zu lesen, dass "Bei Scheinwerfern die den Vorschriften dieser Regelung (R112) sowohl hinsichtlich des Abblendlichts als auch des Fernlichts entsprechen, die Buchstaben "CR" für Scheinwerfer der Klasse A und "HCR" für Scheinwerfer der Klasse B." stehen.
Also, das "H" kennzeichnet einen Scheinwerfer der Klasse B. Aber was steckt hinter der Klasse B? Jedenfalls nicht Halogen, sondern ein Klasse B Scheinwerfer weißt an bestimmten Punkten bestimmte Beleuchtungsstärken auf. Das kann wiederrum in der ECE R112 unter Punkt 6.2.4 klar nachgelesen werden.
Sollte Euch also jemand deshalb mal ansprechen und das in Zweifel ziehen, fragt ihn doch einmal, was anstatt des "H" beim LED-Scheinwerfer stehen müsste und wo das nachzulesen ist. ;-)
Bei Markenherstellern wir Nolden oder Hella, die Ihre Leuchten ordnungsgemäß zulassen ist das nicht nötig. Sie besitzen alle notwendigen Kennzeichnungen, sowohl für die lichttechnische Funktion (z.B. Abblendlicht, Fernlicht, Blinker, Bremslicht usw.), als auch die elektromagnetische Verträglichkeit.
Es kommt vor, das Prüfer Zweifel an den Scheinwerfern haben und dann in der Datenbank des KBA (Kraftfahrtbundesamt) nach der Zulassungsnummer suchen, die auf der Abschlussscheibe des Scheinwerfers zu finden ist. Da es mit dem Beitritt der Bundesrepublik zum Geltungsbereich der UN ECE-Regelungen normal geworden ist, dass Fahrzeugteile im Ausland zugelassen werden, kann es vorkommen, dass die Zulassungsnummer nicht beim KBA bekannt ist (siehe Korrekte Kennzeichnung von Leuchten). Dann wird der Prüfer diese Nummer auch nicht finden.
Das ist aber kein Grund den Scheinwerfer nicht zu akzeptieren und abzulehnen, denn genau dafür sind alle notwendigen Prüfzeichen auf ihm aufgebracht. Es ist auch nicht Eure Aufgabe einen Nachweis zu führen, dass der Scheinwerfer korrekt zugelassen wurde, wenn er die Prüfzeichen besitzt. Es ist Aufgabe des Prüfers Euch nachzuweisen, dass er nicht korrekt zugelassen wurde.
Mit anderen Worten. der Prüfer muss bei Ablehnung seine Zweifel begründen. Die Begründung, dass er die Nummer nicht finden kann ist nicht ausreichend. Und ja, wenn Euer Abblendlichtscheinwerfer die E-Kennzeichnung besitzt, aber grünes Licht macht und blinkt, dann sind Zweifel berechtigt. Aber wie gesagt, lasst Euch das im Falle eines Falles vom Prüfer schriftlich und ausführlich begründen. Nur so habt ihr etwas in der Hand, an dem die Entscheidung des Prüfers messbar ist.
Dazu noch ein Beispiel: Wenn beispielsweise eine Felgen/Reifen-Kombination auf einem Fahrzeug gefahren werden soll, muss diese für das Fahrzeug zugelassen sein. Manche Prüfer wollen so einen Nachweis auch für Leuchten haben. In dem Fall, fragt den Prüfer doch einmal, ob er die Kriterien nennen kann, nach der solch eine Zulassung oder Ablehnung erfolgen sollte. Will er diese Zulassung sehen, sollte er ja auch wissen, welche Kriterien diese erfüllen muss.
Bei der Rad/Reifen-Kombination gibt es solche klar formulierten Kriterien, nach der der Zulassende eine Gültigkeit prüfen kann. So muss die Traglast der Felge stimmen, der Geschwindigkeitsindex des Reifens. Die Kombination darf in bestimten Bereichen des Radhauses nicht darüber hinaus stehen, der Reifen darf weder beim Einfedern noch beim Lenken irgendwo scheuern usw.
Welche Kriterien sind da bei dem Scheinwerfer abzuprüfen? Was die lichttechnischen Funktionen angeht, führt er die Nachweise ja bereits als E-Kennzeichnung. Die Anbauposition gemäß UN ECE-R48 oder StVZO kann in den meisten Fällen schon per Augenschein erkannt oder zur Not mit einem Zollstock nachgemessen werden. Die korrekte Verschaltung wird ebenfalls schnell und simpel per ein- und ausschalten geprüft. Auf welche Kriterien soll also dieser Scheinwerfer darüber hinaus überprüft werden?
Übrigens, ist das Fahrzeug nach StVZO zugelassen, also nach nationalem Recht und wird der Scheinwerfer nach diesen Kriterien bewertet, solltet ihr wissen, dass Scheinwerfer zu den Fahrzeugteilen gehören, die eine bauartbedingte Zulassung erfordern (§22a StVZO). Das bedeutet, der Hersteller darf diesen überhaupt nur in Deutschland auf den Markt bringen, wenn er zugelassen ist. Wir dürften ihn ansonsten auch gar nicht handeln.
In diesem Video gehe ich noch ausführlicher auf das Thema ein:
Ob eine Reinigungsanlage eingebaut sein muss, hängt von der Lichtstärke (Lumen) ab. Bei Scheinwerfern, die stärker als 2.000 Lumen sind, muss eine Scheinwerfer-Reinigungsanlage eingebaut sein. Das trifft insbesondere auf Xenon-Anlagen zu. LED-Scheinwerfer, die über 2.000 Lumen besitzen benötigen also auch eine Reinigungsanlage, aber nur dann.
Geregelt ist das in der UN ECE R48 unter 6.2.9.
Abblendscheinwerfer von Nolden liegen alle unterhalb der 2.000 Lumen und erfordern daher keine Scheibenreinigungsanlage. Das wird in den entsprechdenden Homologationsurkunden nachgewiesen und ist unter der ECE-Prüfnummer einzusehen.
Ob eine automatische Leuchtweitenregulierung eingebaut sein muss, hängt von der Lichtstärke (Lumen) ab. Bei Scheinwerfern, die stärker als 2.000 Lumen sind, muss eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerfer-Reinigungsanlage eingebaut sein. Abblendscheinwerfer von Nolden liegen alle unterhalb der 2.000 Lumen und erfordern daher keine automatiche Leuchtweitenregulierung.
Fahrzeuge, deren Abblendlicht über einer Höhe von 1200 mm angebracht ist, brauchen auch eine automatische Leuchtweitenregulierung.
Leuchtweitenregulierungen (manuell oder automatisch) sind gemäß Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) erst ab Erstzulassungsdatum 01.01.1990 Pflicht.
Die entsprechende Regelung findet Ihr in der UN ECE R48 unter Punkt 6.22.6.2 und folgende.
Nein. Die StVZO verlangt eine Leuchtweitenregulierung, manuell oder automatisch je nach Lichtstärke, ab einer Erstzulassung des Fahrzeugs am 01.01.1990. Habt ihr solch ein Fahrzeug, hat es sowieso eine Leuchtweitenregulierung und diese müsst ihr auch behalten.
Wie unter Punkt 6 beschrieben, müsste diese im Falle einer manuellen Regulierung auf eine automatische umgerüstet werden, wenn Eure Abblendlichtscheinwerfer mehr als 2.000 Lumen stark sind. In dem Fall müsste auch ein Fahrzeug mit Erstzulassungsdatum vor dem 01.01.1990 mit einer automatischen Leuchtweitenregulierung versehen werden.
Habt ihr also ein Fahrzeug, dessen Abblendlicht unter 1200 mm Höhe montiert ist und mit Erstzulassungsdatum vor dem 01.01.1990 und Abblendlichtscheinwerfer unter 2.000 Lumen, müsst Ihr keine Leuchtweitenregulierung einbauen.
Sollte ein Prüfer dies fordern, bittet ihn doch eindeutig die Stelle aufzuzeigen, in der diese Forderung geregelt ist.
Selbstverständliche müssen Arbeitsleuchten so angebracht sein, dass sie nicht nicht über die maximal zulässige Breite und Höhe des Fahrzeugtyps (für PKW gilt beispielsweise max. BxH von 2,5 m x 4 m) hinausragen. Sie müssen auch so sicher montiert werden, dass sie keine Gefahr durch ein Lösen vom Fahrzeug darstellen.
Arbeitsleuchten dürfen keine lichttechnische Kennzeichnung haben, die sie beispielsweise als Fernlicht oder Nebelleuchte ausweisen. Wie alle anderen elektrischen Geräte müssen sie eine Kennzeichnung über die elektromagnetische Verträglichkeit besitzen.
Siehe auch hier: Was bedeutet die Kennzeichnung 10R bei Scheinwerfern
Arbeitsscheinwerfer dürfen überall am Fahrzeug angebracht werden, dafür gelten aber besondere Regelungen für das Einschalten und die Nutzung. Sie dürfen nicht automatisch mit anderen Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeugs eingeschaltet werden, sondern benötigen eine separate Schaltung. In §52 (7) der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZo) ist zudem geregelt, dass Arbeitsscheinwerfer nicht während der Fahrt betrieben werden dürfen. Fahrzeuge, die zur Verrichtung der Arbeit diese Leuchten benötigen, beispielsweise die Straßenreinigung oder Müllabfuhr, dürfen Arbeitsleuchten auch während der Fahrt einschalten. Generell dürfen Arbeitsleuchten nur dann eingeschaltet sein, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
Oft ist im Internet zu lesen, dass bei Umrüstung auf LED-Scheinwerfer eine Ausfallkontrolle benötigt wird. Dabei wird dann auf die europäische ECE-Regelung R48 verwiesen.
Dort steht unter Punkt 6.2.8.2, dass eine Kontrollleuchte vorhanden sein muss, wenn das Hauptabblendlicht ein LED-Scheinwerfer ist. Allerdings ist im selben Satz auch die Außnahme definiert.
Der ganze Absatz ist wie folgt zu verstehen. LED-Leuchten bestehen oft aus mehreren LEDs, sogenannte Cluster. Fallen dort einzelne LEDs aus, so kann der Fahrer das nicht feststellen, aber die Leistung des Scheinwerfers sinkt. In diesem Fall muss tatsächlich eine Kontrollleuchte das Problem anzeigen. Die angesprochene Außnahme besagt allerdings, dass wenn alle anderen intakten LEDs des Clusters beim Ausfall einzelner LEDs ebenfalls ausgehen, muss keine Kontrollleuchte installiert sein. In diesem Fall kann der Fahrer nämlich sehr deutlich den Ausfall eines kompletten LED-Scheinwerfers erkennen und sich um Abhilfe bemühen.
Bei den LED-Abblendlichtern in unserem Shop ist das auch genau so gelöst. Stellt die Technik im Scheinwerfer fest, dass einzelne LEDs ausgefallen sind, schaltet er sich komplett ab und ihr als Fahrer bemerkt dies. Damit ist der Kontrolle gemäß ECE R48 genüge getan. Ihr braucht bei unseren LED-Leuchten also keine Kontrollsysteme nachrüsten.
Die UN ECE-R48 bestimmt, dass die Fernscheinwerfer sowohl für PKW als auch für LKW (max. drei Paar/6 Fernscheinwerfer), eine maximale Lichtstärke von 430.000 Candela (cd) für gleichzeitig eingeschaltete Fernlichscheinwerfer haben dürfen.
Diese maximale Lichtstärke wird in eine Referenzzahl umgerechnet (siehe ECE-R112). Dabei entspricht die Referenzzahl 100 diesen 430.000 cd. Alle Referenzzahlen gleichzeitig leuchtender Ferscheinwerfer dürfen addiert nicht mehr als 100 ergeben.
Die Referenzzahl wird über eine Formel errechnet und aufgerundet. Deshalb finden sich immer die Werte 7,5 / 10 / 12,5 / 17,5 / 20 / 25 / 27,5 / 30 / 37,5 / 40 / 45 oder 50 in der Nähe der E-Kennzeichnung des Fernlichts. Ist keine Zahl angegeben wird der Wert 10 zugeordnet.
Ein Wert von 30 bedeutet eine Lichtstärke des Scheinwerfers zwischen 86.250 und 101.250 cd.
In diesem Video erkläre ich die Referenzzahl und weiteres zum Thema Fernscheinwerfer: Fernscheinwerfer.
Wir werden oft zum Thema Fernlicht gefragt. Wie viele dürfen es sein, was ist die Referenzzahl und wie müssen sie am Fahrzeug angebracht werden. Anlass genug, dass in die FAQ aufzunehmen.
1. Wo darf Fernlicht montiert werden?
Immer vorne am Fahrzeug und symmetrisch, d.h. es darf nicht beispielsweise einer in der Mitte und einer außen am Rand montiert sein. Ansonsten gibt es da keine weitere Einschränkung. Sie müssen auch nicht auf Höhe der anderen Fernscheinwerfer montiert sein. Nicht in der Position, nicht in der Höhe. Lediglich ab einer Höhe von 1,2 m müssen die Fernlichter eingestellt werden. Dazu gibt es eine Liste, in der zu der jeweiligen Höhe der passende Winkel angegeben ist, um den die Leuchte nach unten geneigt werden muss.
2. Wie viele Fernlichter dürfen montiert sein?
Grundsätzlich muss Fernlicht paarweise montiert werden. Bis zu drei Paare, also sechs Leuchten, sind erlaubt. Allerdings erfordern 3 Paare eine besondere Verschaltung und vier der sechs Scheinwerfer müssen im ausgeschalteten Zustand abgedeckt sein und das offene Paar darf nur als Lichthupe dienen. Deshalb sind zwei Zusatzpaare am einfachsten zu Verschalten.
Es gibt bei Lightbars Modelle, bei denen zwei Fernscheinwerfer in einem Gehäuse sind, sogenannte Singlemount (Osram) bzw. SingleTwin (Hella) Lightbars. Sie besitzen alle E-Kennzeichnungen zweimal und gelten als ein Fernscheinwerfer-Paar. Sie dürfen also einzeln montiert werden.
Eine weitere Einschränkung ist die Referenzzahl, sie darf in Summe aller Fernlichter 100 nicht überschreiten. Dazu hier mehr: Referenzzahl.
3. Wie muss Fernlicht geschaltet sein?
Der Gesetzgeber erlaubt das stufenweise einschalten der Fernlicht-Paare, verlangt aber, dass alle gleichzeitig ausgehen. Verständlich, denn es gaht ja um die Blendung des Gegenverkehrs.
Am einfachsten erreicht man das, in dem Zusatzfernlicht mit dem normalen Fernlicht gekoppelt wird. Üblicherweise wird dazu das Fernlichtsignal abggegriffen und ein Relais damit geschaltet. Das Relais schaltet dann das Zusatzfernlicht.
Bei drei Paaren, müssen dann jedoch zwei abgedeckt sein und das dritte Paar darf nur als Lichthupe verwendet werden, also viel komplizierter.
4. Abgrenzung zum Arbeitslicht
Oft hören wir "Dann schalte ich das Fernlicht als Arbeitslicht!". Das geht so leider nicht. Auf einem Fernlicht steht drauf, dass es ein Fernlicht ist (Buchstabe R, siehe Korrekte Kennzeichnung von Fahrzeugleuchten). Somit werden bei der Hauptuntersuchung auch die hier genannten Regeln abgeprüft.
Ein Arbeitslicht hat keine Kennzeichung der lichttechnischen Funktion. Es fehlt also z.B. das "C" für Abblendlicht oder eben das "R" für Fernlicht. Was es aber dennoch haben muss, ist die Zulassung nach UN-ECE R10 (Kennzeichnung 10R, siehe Was bedeutet die 10R?). Das müssen alle Leuchten immer haben.
Die LED-Birnen, die derzeit auf dem Markt angeboten werden, sind nach Herstellerangabe nur für ein bestimmtes Fahrzeug zugelassen. Das ist aber so nicht korrekt und bei genauerem Lesen findet sich dann ein anderes Bild in den Texten der Hersteller.
Dort wird auf die Genehmigungsnummer des Scheinwerfer verwiesen, der dann wirklich mit der LED-Birne bestückt werden darf. Das ist unabhängig vom Fahrzeug, aber nicht vom Scheinwerfer. In der Regel handelt es sich dabei aber um den originalen Scheinwerfer des Fahrzeugs.
Diese Art der Zulassung ist gut nachvollziehbar, denn nur die Teile des Scheinwerfers, wie Leuchtmittel, Reflektor, Abschlussscheibe usw. ergeben letztendlich einen zulassungsfähigen Scheinwerfer.
Wer den in den ABG-Papieren angegebenen Scheinwerfer bereits durch einen anderen ersetzt hat (beispielsweise den originalen Streuscheiben-Scheinwerfer durch einen Klarglasscheinwerfer) darf die LED-Birne nicht nutzen.
Zudem handelt es sich bei den LED-Birnen um eine nationale Zulassung, also außerhalb der weit verbreiteten und in Europa gültigen UN-ECE. Somit ist die LED-Birne zunächst nur in Deutschland erlaubt. Ob ein anderes Land das ebenfalls genehmigt, entscheidet jedes Land selbst. Das kann bei einem Unfall im Ausland Thema werden.
Das Kraftfahrt-Bundesamt schreibt dazu: "Nationale Typgenehmigungen nach §§ 20, 22 bzw. 22a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) werden in Deutschland anerkannt. Ob sie in einem anderen Staat anerkannt werden, muss der Genehmigungsinhaber im jeweiligen Staat nachfragen."
Unsere Nolden NCC LED-Hauptscheinwerfer sind alle nach UN-ECE vollumfänglich zugelassen. Während gegenseitige Anerkennungen zwischen den meisten Ländern zeitlich eng begrenzt (Urlaub/Transit) das Fahren erlauben, auch wenn sie den dortigen Vorschriften nicht entsprechen, muss spätestens bei der Überführung oder Zulassung das Fahrzeugs den gültigen Vorschriften entsprechen.
So ist beispielsweise die Osram H4 für den beliebten Land Rover Defender (bzw. dessen Scheinwerfern) in Frankreich derzeit nicht zugelassen.
Wer keine Fachwerkstatt findet und den Einbau unserer Komplettsets auch nicht selbst vornehmen möchte, kann sich an einen der hier aufgeführten Partner wenden:
Raum Berlin
FCS Offroad
Am Zeppelinpark 22A
13591 Berlin
Webseite und Kontakt: FCS Offroad
Raum Baden-Württemberg & Raum Düsseldorf/Köln/Bonn/Siegburg/Aachen
Offroad-Partner
Maurer&Reitbauer GbR
Teckstraße 37
73734 Esslingen
oder in 51491 Overath
Webseite und Kontakt: Offroad Partner
E-Mail: sales@offroad-partner.com
Für die Nolden Arbeitsleuchten gibt es Halter in Bügelform. Selbst beim sehr flachen AR116 sind Halter dabei, obwohl er auch einfach an einer flachen Fläche angebracht werden kann. Für den AR115 gibt es einen Heavy-Duty-Edelstahlhalter und für den AR83 einen Halter für die Befestigung an Rohren.
Wir selber bauen die Scheinwerfer nicht ein, aber wir arbeiten an einem Netzwerk von Partnerbetrieben, um in einzelnen Regionen den Einbau anbieten zu können.
Das hängt sehr vom Fahrzeug und von der Beleuchtung ab, die auf LED umgestellt werden soll. Zunächst einmal muss geschaut werden, ob ein 1:1 Austauch in Bezug auf die Leuchtenhalterung möglich ist. Bei Leuchtenmodulen, die für den Einbau gedacht sind, besteht die Möglichkeit entsprechende Aufnahmen zu schaffen. Beispielsweise wenn eine Nebelleuchte in eine Stoßstange montiert werden soll. Das muss dann aber in Eigenleistung oder mit Hilfe eines Fachbetriebs geschehen.
Ist die Befestigung geklärt, geht es um die Elektrik. Hauptscheinwerfer können oft Plug-and-Play an das Fahrzeug angeschlossen werden. So besitzen die Nolden 7" und 5,75" Hauptscheinwerfer beispielsweise den Standard H4-Stecker für die Abblendlicht- und Fernlichtfunktion. Einfach umstecken und fertig. Besitzt die Leuchte Zusatzfunktionen, wie eine Tagfahrleuchte oder ein Positionslicht kann weitere Verkabelungsarbeit anfallen. Besitzt das Fahrzeug bereits Anschlüsse dafür, können diese oftmals direkt genutzt oder mit wenigen Handgriffen umgerüstet werden. Das nötige Werkzeug dazu, Crimpzangen, Stecker, Buchsen, Kabel und Verbinder findet ihr im Shop unter Zubehör&Werkzeug.
Besitzt euer Fahrzeug diese Lichtfunktion gar nicht, beispielsweise ältere Geländewagen mit 7"-Scheinwerfern die kein Tagfahrlicht besitzen, dann müsst ihr eine eigene Lösung schaffen. Bei den Nolden 7" und 5,75" Hauptscheinwerfern sind dazu Anschlusskabel im Lieferumfang enthalten und die Steuerung ist in der Leuchte integriert. Den entsprechenden Anschluss an das Fahrzeug müsst ihr oder ein Fachbetrieb schaffen. Mehr dazu in unserem FAQ über den Anschluss der 7" und 5,75" Hauptscheinwerfer.
Für Zusatzbeleuchtung, wie Nebel- oder Fernscheinwerfer oder Tagfahrleuchten, sind entweder externe Steuergeräte im Lieferumfang enthalten oder sie sind direkt in die Leuchten integriert. Zum Anschluss sind Kabel mit losen Enden oder mit den im KFZ-Bereich oft verwendeten AMP-Superseal-Buchsen vorhanden. In wenigen Fällen besitzen die Leuchten kein Kabel sondern eine Steckerbuchse, zumeist vom Typ DEUTSCH. Um den Anschluss müsst ihr euch dann selber kümmern oder die Leuchten in einem unserer Partnerbetriebe oder einer Fachwerkstatt anschließen lassen. Dazu gehören normalerweise ein Art der Absicherung (Zusatz-Sicherungskasten, Kabelsicherung oder eine bestehende Sicherung), Kabel, Schalter und feste oder lösbare Steckverbinder.
Für die Abblend- und Fernlichtfunktion ist das sehr einfach. Der Scheinwerfer besitzt einen H4-Stecker. Der H4-Stecker ist der Standardstecker für Scheinwerfer mit Abblend- und Fernlicht mit einer Glühbirne und zwei Leuchtfäden, so wie sie die normalen 7"-Halogenleuchten verwenden.
Für die Tagfahr- und Positionsleuchte ist ein eigenes Kabel mit einem AMP-Superseal-Buchse an der Leuchte angebracht. Hat euer Fahrzeug bereits einen entsprechnden Stecker, könnt ihr einfach die Schutzkappe (hier im Bild zu sehen) abziehen und beide zusammenstecken.
Habt ihr keinen Anschluss könnt ihr optional das beigelegte Kabel verwenden. Es passt auf der einen Seite auf die Buchse und hat auf der anderen Seite zwei Ringkabelschuhe und ein freies Ende. Das freie Ende, blaues Kabel, ist für das Positionslicht, das weiße mit Ringkabelschuh ist für die Tagfahrleuchte und das graue Kabel, ebenfalls mit Ringkabelschuh, ist der Masseanschluss.
Das Kabel für die Positionsleuchte schließt ihr an das bestehende Kabel für die Positionsleuchte an, das normalerweise ja auch bis nach vorne zum Scheinwerfer geführt ist.
Die Tagfahrleuchte sollte an Zündungs-Plus (i.d.R. Klemme 15 des Fahrzeugs) angeschlossen werden. Dann geht die Tagfahrleuchte an, sobald die Zündung an ist. Schaltet ihr das Abblendlicht ein, wird die Tagfahrleuchte automatisch auf Positionslicht gedimmt, was gesetzlich so gefordert ist.
Ihr dürft übrigens pro Fahrzeugseite zwei Positionslichter haben, wenn eines davon Teil des Hauptscheinwerfers ist. Es ist also kein Problem, die Nolden 7" Bi-LED 2.Generation-Scheinwerfer einzubauen, wenn ihr schon Positionsleuchten habt. Das ist beispielsweise beim Land Rover Defender so.
Dem Scheinwerfer liegt eine Anschlussanleitung bei, die die richtige Verkabelung erklärt. Solltet ihr dennoch Fragen haben, könnt ihr euch natürlich bei uns melden.
Es gibt auch ein Video auf unserem Kanal, das den grundsätzlichen Einbau zeigt: Einbau 7".
Um eine Leuchte zu betreiben bedarf es normalerweise Plus und Minus (Masse/Grund), also eine zweipolige Buchse-/Steckerkombination. So kommt dann auch meistens der Anschluss seitens des Fahrzeugs.
Tagfahr- oder Kombi-Leuchten zum Nachrüsten, können aber einen dreipoligen Anschluss besitzen. Warum ist das so? Der Grund ist schnell erklärt.
Der Gesetzgeber fordert in den ECE-Richtlinen (Europäische Richtlinen für Fahrzeuge), dass eine Tagfahrleuchte beim Einschalten eines Scheinwerfers (Nebelscheinwerfer, Abblendlicht, Fernscheinwerfer) ausgeschaltet wird. Sie darf auch auf Positionslichtniveau (Standlicht) heruntergedimmt werden und fungiert dann als Positionsleuchte.
Besitzt das Fahrzeug kein Steuergerät, das dafür sorgt, beispielsweise weil das Fahrzeug werksseitig keine Tagfahrleuchte besitzt, dann muss die neue Tagfahrleuchte irgendwoher ein Signal bekommen, dass sie gedimmt oder abgeschaltet werden muss. Dazu dient das dritte Kabel. Auf dieses wird dann Plus von der Positionsleuchte gegeben. Sobald dieses dann eingeschaltet wird, wird das Tagfahrlicht abgeschaltet. Es sollte die Positionsleuchte als Quelle genommen werden, da diese immer mit den anderen Scheinwerfern angeht. So wird die ECE-Regelung am besten umgesetzt.
Hat das Fahrzeug ein Steuergerät, kann auf den Anschluss des dritten Kabels der Leuchte verzichtet werden. Die Dokumentation der Leuchte sollte euch zeigen, welches dieser optionale Anschluss ist.
Gerade bei Tagfahrleuchten werden gerne P13W (auch PS13W) Lampen eingesetzt. Bei dieser Glühbirne ist der Stecker Teil des Leuchtmittels, also Glühbirne und Stecker sind eins.
Rüstet ihr nun auf LED um, ist dort natürlich ein anderer Anschluss verbaut, somit passt die fahrzeugseitige Buchse nicht an eure LED-Leuchte.
Leider ist der passende P13W-Stecker am Markt so gut wie nicht zu bekommen, d.h. ihr könnt Euch nicht selbst ein Adapterkabel bauen. Für diesen Fall, können wir euch ein Adapterkabel der Firma Nolden Cars&Concepts bieten, welches auf die P13W-Buchse des Fahrzeugs auf der einen und der AMP Superseal-Buchse auf der anderen Seite passt.
Ganz einfach! Sie ist auf dem Kunststoffgehäuse aufgedruckt.
Schick uns gerne eine Mail. Wenn du uns deine Gewerbeanmeldung mitschickst, legen wir dich direkt als Kunden mit den entsprechenden Prozenten an. Wir freuen uns auf dich!
Wenn ihr vormittags bestellt, schicken wir die Ware, sofern sie auf unserem Lager liegt am gleichen Tag noch raus. Das Paket sollte dann ein bis zwei Tage später bei euch ankommen.
Wenn wir dein Paket gepackt haben, leiten wir die Paketdaten automatsch an DHL weiter. Du bekommst dann von uns eine Mail mit einer Tracking-ID. Sobald wir das Paket an DHL übergeben haben, kannst du sehen, wo sich dein Paket befindet.
Wir verschicken alle Pakete mit DHL.
Leider nein, wir verschicken alle unsere Pakete mit DHL. Wenn du in der Nähe wohnst, kann du deine Scheinwerfer nach Absprache aber auch gerne bei uns abholen. Dazu müsstest du allerdings vorher einen Abholtermin mit uns vereinbaren.
Ja, das geht. Allerdings müsstest du im Vorfeld einen Abholtermin vereinbaren und am besten den Rechnungsbetrag vorher bezahlen.
In der Deutschen Industrie Norm findet sich dazu eine Definition des Begriffs "Leuchte":
Zitat von DIN VDE 0711-1:2005-03
"1.2.1 Leuchte: Gerät, durch das das von einer oder mehreren Lampen erzeugte Licht verteilt, gefiltert oder umgewandelt wird. Es umfasst alle Teile, die zur Befestigung und zum Schutz der Lampen erfordert."
Damit bezeichnet die Leuchte den gesamten Körper inklusive der Leuchtmittel, also der Lampen. Beispielsweise ist ein Halogen-Abblendlichtscheinwerfer eine Leuchte mit einer Halogenlampe als Leuchtmittel.
Wir bieten für die LKW-Komplettsets neben der klassischen Pulverbeschichtung eine Spezialbeschichtung mit dem Naviton-System an. Warum ist dieses Naviton-System den Aufpreis wert?
Zunächst einmal müsst Ihr Euch keine Sorgen machen. Das ganze Material ist aus rostfreiem Edelstahl gefertigt. Die Beschichtungen haben also den Zweck, der Optik des Fahrzeugs gerecht zu werden. Es soll also vernünftig aussehen und vor allem, es soll lange vernünftig aussehen. Unter anderem hier liegt der große Vorteil der Naviton-Beschichtung.
Bei der Pulverbeschichtung wird auf das Metall eine ca. 60 bis 120 Mikrometer dicke Pulverlackschicht aufgebracht. Sie wird im Allgemeinen als sehr widerstandsfähig beschrieben. In der Praxis, gerade im Offroad-Bereich, sehen wir jedoch immer wieder, dass die Oberfläche trotzdem beschädigt wird. Durch scheuern von Kisten, scharfen Gegenständen oder dem Begehen mit Schuhen, in deren Sohlen kleine Steinchen stecken. Dann beginnt dort das langsame Abbplatzen, wenn diese Stelle nicht repariert wird. Das ist unschön, aber in der Art wird Euer LED-Umbausatz wohl eher nicht beansprucht.
Ein weiteres Problem, was bereits bei der Pulverbeschichtung auftreten kann, ist die sogenannte Kantenflucht. An scharfen Kanten kann sich das Material zurückziehen und dort ist die Schichtdicke dann dünner. Einige Kanten unserer Teile sind deshalb angefast.
Um eine Alternative zu den prinzipiellen Schwächen der Pulverbeschichtung zu bieten, besonders für den harten Einsatz im Gelände, bieten wir zusätzlich zur Pulverbeschichtung eine hochwertige Beschichtung mit dem Naviton-System an. Bei diesem System, was vollständig in Handarbeit aufgebracht wird, handelt es sich um eine zwei und dreilagige Beschichtung, die für hohe Belastungen konzipiert ist.
Auf allen Flächen, die nach vorne zeigen und die somit höheren Belastungen, wie Steinschlag usw. ausgesetzt sind, kommt ein Dreischichtaufbau zum Einsatz. Die erste Schicht ist eine Grundierung, die für eine extreme Anhaftung des Beschichtungsmaterials sorgt und die Materialbewegungen des Metalls aufnimmt und zur Deckschicht hin reduziert.
Darauf folgt eine Schicht Naviton-Flex, die wie ein mechanischer Puffer oder Dämpfer wirkt. Sie nimmt mechanische Energie, die von außen einwirkt auf. Würden wir nicht mit rostfreiem Edelstahl arbeiten, wären diese beiden Schichten auch ein in sich geschlossenes, hochwertiges Korrosionsschutzsystem.
Die zweite Schicht bei weniger beanspruchten Stellen, bzw. die dritte bei allen anderen ist das Naviton-Finish. Sie ist zum einen die farbgebende Schicht und zum anderen bringt sie eine für Beschichtungen und Lackierungen extreme Härte mit, die dabei immer noch sehr flexibel ist. Das kann man sich wie eine Perlenmatte vorstellen. Die einzelnen Perlen sind extrem hart, die Matte in sich aber beweglich. Das äußert sich in einer sehr feinen und matten Tröpfchenoberfläche, die zudem eine tolle Optik bietet.
Dort wo die Scheinwerfer-HD-Bolzen eingeklipst werden, ist keine Beschichtung aufgebracht, da sie zu einer unzulässigen Dicke führen würde, was für den Materialauftrag spricht. Das ist aber kein Problem, da sich das Navition-System in sich und mit der Oberfläche derart eng und fest vernetzt, das dort keine Feuchtigkeit oder Schmutz eindringen kann.
Die in Handarbeit ausgeführte Beschichtung garantiert eine sehr hohe Qualität, da alle Stellen mehrfach geprüft und begutachtet werden. Unbeschichtete Stellen oder Kantenflucht sind somit nahezu ausgeschlossen.
Wenn ein Kriterium bei Leuchten beworben wird, dann ist das die Lumenanzahl. Was aber steckt hinter dem Wert und was sagt er wirklich aus?
Zunächst einmal steht der Wert Lumen für die Menge des von der Lichtquelle ausgesandten Lichts, Einheitenzeichen "lm".
Lumen gibt nicht die Richtung und die Stärke des Lichts auf eine Distanz bezogen hin an. Aber genau das ist bei Fahrscheinwerfern entscheidend. Wieviel Licht kommt auf der Straße an und wieviel wird noch benutzt um die Umgebung auszuleuchten? Und natürlich auch, wieviel Licht einfach verloren geht, da es z.B. in den Himmel abgestrahlt wird. Das zeigt schon, dass der Wert Lumen nur bedingt aussagekräftig ist.
Aber es wird noch schwieriger Lumen als Vergleichswert heranzuziehen, denn es gibt unterschiedliche Lumenangaben, wo Hersteller gerne den höchsten Wert angeben, was aber nicht der tatsächlichen Anzahl der Lumen auf der Straßenfläche entspricht.
Lumen wird im Automotive-Bereich auf folgende Arten angegeben und gemessen:
- Die Lumen die von der LED (oder dem Leuchtmittel) ausgegeben werden auch "raw lumen" genannt.
- Die Lumen die von dem optischen System ausgegeben werden "LED module lumen" (Lichtquelle, Shutter und Linse oder Reflektor).
- Die Lumen die vom Scheinwerfer ausgeben werden "Netto Lumen" (Zusätzlich mit Abschlussscheibe, Bezel und Blende).
- Die Lumen die auf der Straße landen "lumen on the road" - Der Wert hierzu wird in Lux angegeben, siehe ISO-Lux-Diagramm.
Zudem gelten in anderen Herstellungs- und Zulassungsländern (außerhalb der EU) weitere Lumenangaben, die einen Vergleich zusätzlich erschweren.
Wer also einen Fahrscheinwerfer oder generell gesagt, einen Scheinwerfer der eine Fläche beleuchten soll, vergleichen möchte, sollte sich an das ISO-Lux-Diagram halten. Es zeigt die Stärke der Ausleuchtung (Lux) auf die Fläche und die Distanz bezogen. Die Werte sind auch frei von subjektiven Eindrücken, denn sie werden nach genormten Verfahren messtechnisch ermittelt. Es kann abgelesen werden, wie weit, breit und wie hell ein Scheinwerfer einzelne Bereiche ausleuchtet.
Hier ist ein Abblendlicht-Scheinwerfer zu sehen, der etwas über 20 Meter in die Breite und etwas über 120 Meter in die Ferne strahlt. Gut zu sehen ist die Asymmetrie, also der bei Rechtsverkehr stärker ausgeleuchtete rechte Bereich zum Fahrbahnrand hin. An der Farbskala kann für die einzelnen Fläche der Lux-Wert abgelesen werden.
Aber Vorsicht! Auch wenn die Fläche einfarbig ist, nur die Grenze ist enstcheidend!
Die gelbe Fläche ist hier gleich 20 Lux. Das gilt aber nur für die Grenze zur nächsten, schwächer beleuchteten Fläche, hier 18,1 Lux. Zur Leuchtquelle hin ist der Lux-Wert viel höher.
Besser wäre ein Diagramm, in der nur die Grenzlinie eingezeichnet wäre.
Diese kleine Entscheidungsmatrix soll Euch helfen, den richtigen Kabelbaum für Euer
Fahrzeug zu fnden.
Wichtig dabei ist, dass Ihr die Leistunsdate der Leuchten und der Kabelbäume, Relais
und Stecker kennt. Die maximalen gültigen Werte dürfen nicht überschritten werden.