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Zusatzfernlicht - legale Kombinationen

Hier findet Ihr legale Kombinationen für LED-Zusatzfernlicht

Alle hier aufgeführten LED-Fernleuchten sind legal im Rahmen der Straßenverkehrszulassungs-Ordnung (StVZO) zu fahren.

Die Einteilung erfolgt nach Euren Referenzzahlen! Schaut an Eurem Fahrzeug nach, welche Referenzzahl Ihr dort schon habt. In den Unterkategorien, die Eurer Referenzzahl entspricht, seht Ihr dann legale Kombinationen. In Summe gehen dann alle Auswahlen zusammen mit dem vorhandenen Fernlicht an Eurem Fahrzeug bis Referenzzahl 100, oder sie bleiben darunter.

Was weiterhin die legale Kombination ausmacht, ist dass die Lightbars je nach Länge noch als Paar montiert werden können. Das geht in den meisten Fällen bis ca. 500 mm Länge der Lightbar. Ab 500 mm oder länger sind es dann immer zwei Fernscheinwerfer in einem Lightbar-Gehäuse, womit sie als Paar gelten.

Für die korrekte Verschaltung seid Ihr zuständig! Aber wir beraten Euch gerne und wir und unsere Partnerbetriebe können die Montage für Euch durchführen.